Wertermittlungsrichtlinie

Wertermittlung

RICHTLINIE ZUR WERTERMITTLUNG VON KLEINGÄRTEN

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Wertermittlung nach geltender Richtlinie für Kleingärten
Die Anwendung dieser Richtlinie ist in Kleingartenanlagen, die im Bereich des Landesverbandes organisiert sind, zulässig.
 
Für Kündigung durch den Bodeneigentümer nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BKleingG ist die Landesrichtlinie für Wertermittlungen gemäß § 11 BKleingG in Abstimmung mit dem LSK anzuwenden.

Die vierte Überarbeitung erfolgte in den Jahren 2023 bis 2025. Die neue Richtlinie mit Beschluss des Gesamtvorstandes des LSK vom 15. November 2025 tritt ab 01. Januar 2026 in Kraft. Die alte Richtlinie, die ab dem 01.01.2017 galt, behielt bis zum 31. Dezember 2025 Gültigkeit.

Herausgegeben
vom Landesverband Sachsen der Kleingärtner e.V.
Loschwitzer Straße 42, 01309 Dresden