
VERSICHERUNGSSCHUTZ
Vereins-Haftpflichtversicherung
Versicherungsschutz im Gruppenvertrag
Beispiele
Mögliche Beispiele von Haftpflichtschäden sind Glätteunfall, Sachschäden, Spielplatzunfall in Folge einer schuldhaften Verletzung der dem Verein obliegenden Verkehrssicherungspflicht.
- Formulare & Anträge
Merkblatt über die Haftpflichtversicherung für Kleingartenverbände und -vereine sowie deren Mitgliedern aus der satzungsgemäßen Betätigung im Interesse und Zwecke des versicherten Vereins bei Vereinsveranstaltungen im Bereich des Landesverbandes (PDF, 158 kB)
Schadenmeldung zur Vereins-Haftpflichtversicherung (PDF Formular, ausfüllbar, 148 kB)
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Vermögensschäden kommen sehr häufig vor und sind nach der Definition diejenigen Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind noch sich aus solchen herleiten.
Beispiele
Fehler bei einer Veranstaltungsvorbereitung, falsche Auskünfte bzgl. behördlicher Auflagen, fehlerhafte Berechnung eines Lauben- oder Parzellenwertes, Verjährenlassen von Forderungen, persönliche Haftung der Vorstände aufgrund Abgabenordung (AO)
- Formulare & Anträge
Antrag und Merkblatt über die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für die Mitgliedsverbände und -vereine des Landesverbandes (PDF, 160 kB)
Unfallversicherung bei Gemeinschaftsarbeit
Der Verein kann über diesen Vertrag seine Mitglieder gegen die Folgen eines Unfalls (Personenschäden) bei einem organisierten Arbeitseinsatz im Rahmen der Gemeinschaftsarbeit absichern.
Die Vereinsheimversicherung
Gebäude- und Inventar-Versicherung
Versichert werden sowohl bewirtschaftete als auch unbewirtschaftete Vereins- und Spartenheime gegen die Gefahren:
- Feuer,
- Einbruch-Diebstahl,
- Vandalismus,
- Leitungswasser,
- Sturm/Hagel
- Glasbruch
Gaststätten-Haftpflicht-Versicherung bei Bewirtschaftung durch Pächter als öffentliche Gaststätte erforderlich.
Bei Rückfragen zur Vereinsheimversicherung
wenden Sie sich an:
Verwaltungstelle für Kleingarten-Versicherungen im LSK
Loschwitzer Str. 42, 01309 Dresden
Tel. 0351 / 268 31 10
E-Mail: versicherung@lsk-kleingarten.de
Vereins-Rechtsschutzversicherung
bietet dem Verein Versicherungsschutz für:
Vereins-Rechtsschutz
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Straf-/Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Arbeits-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
Grundstücks-Rechtsschutz
- für den Verein als Grundstückspächter und -verpächter
- Formulare & Anträge
Merkblatt zur Rechtsschutz-Versicherung über den Gruppenvertrag des LSK (PDF, 63 kB)
Antrag zur Rechtsschutz-Versicherung über den Gruppenvertrag des LSK (PDF, 153 kB)
Änderungsmeldung zur Rechtsschutz-Versicherung über den Gruppenvertrag des LSK (PDF, 117 kB)
Dienstfahrtenkasko-Versicherung (DfK)
Jedes in der Mitgliederversammlung gewählte Vorstandsmitglied eines Kleingartenverbandes/-vereines kann mit seinem privateigenen PKW, der für Dienstfahrten des Verbandes/Vereines verwendet wird, dem Gruppenvertrag für die DfK beitreten.
Versicherungsschutz besteht während einer mit dem versicherten PKW im Auftrag des Vorstandes durchgeführten notwendigen Dienstfahrt.
Bei Rückfragen zur Dienstfahrtenkasko-Versicherung (DfK) wenden Sie sich an:
Verwaltungstelle für Kleingarten-Versicherungen im LSK
Loschwitzer Str. 42, 01309 Dresden
Tel. 0351 / 268 31 10
E-Mail: versicherung@lsk-kleingarten.de
Mehr Informationen?
Bei Interesse an weiteren Informationen zu den Versicherungsleistungen nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem jeweilig zuständigen Kreis-, Regional-, Territorial- oder Stadtverband auf.