EU-Verordnung
Der Umgang mit invasiven gebietsfremden Arten (Neophyten)
Die EU-Politik hat sich beim Umgang mit invasiven gebietsfremden Arten (Neophyten) neu ausgerichtet. Die bisherigen Umweltvereinbarungen und Rechtsinstrumente auf EU-Ebene zum Schutz der biologischen Vielfalt konnten die Probleme mit invasiven Neophyten bis heute nicht lösen. So haben sich in den vergangenen Jahren auch in Sachsen einige invasive Pflanzenarten etabliert und an ihrem Standort die einheimische Flora weitestgehend verdrängt.
Kernstück der EU-Verordnung über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten ist die sogenannte „Unionsliste“.
In diese Liste wurden nun vorrangig diejenigen invasiven gebietsfremden Arten aufgenommen, die
a) bislang noch nicht in der Union vorkommen oder sich in einer frühen Phase der Invasion befinden und höchstwahrscheinlich erhebliche nachteilige Auswirkungen haben
oder die
b) bereits in der Union etabliert sind und die stärksten nachteiligen Auswirkungen haben.
Aber darunter sind auch solche Arten, die in Sachsen bis jetzt nur sehr selten nachgewiesen wurden. Bei diesen Arten besteht noch die Chance, dass durch gezielte Bekämpfungsmaßnahmen eine Beseitigung in Sachsen erreicht werden kann.
Um einer Verbreitung in Sachsen entgegen zu wirken, sind zukünftig alle Pflanzenarten auf der Unionsliste auf der gesamten Fläche der Kleingärtnervereine (Gärten und Gemeinschaftsflächen) nicht gestattet. Das Kultivieren dieser Pflanzenarten ist verboten, Selbstaussaaten sind umgehend zu entfernen.
Quelle: Auszug übernommen aus “Gartenfreund”, Jörg Krüger, Ausgabe März 2022, Seite 12/13
- BfN - Bundesamt für Naturschutz
Die invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste der Verordnung (EU)
Nr. 1143/2024 • Dritte Fortschreibung 2022 •Herausgeber: BfN - Bundesamt für Naturschutz
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