Abbruch- und Entsorgungskosten

Versicherungstipp

KLEINGARTEN-VERSICHERUNGSDIENST

Abbruch- und Entsorgungskosten
Kosten für den Abbruch und die Entsorgung mitversichern!

In letzter Zeit häufen sich wieder die Brandstiftungen in Kleingärtnervereinen. Wir mussten leider wieder feststellen, dass Gartenfreunde erst in diesem Zusammenhang bemerken, dass sie nur teilweise (Unterversicherung) oder gar keinen Versicherungsschutz für Ihre Laube und Inventar haben.

Weisen Sie bitte deshalb Ihre Vereinsfreunde darauf hin, dass nach einem Brand neben den Kosten für eine neue Laube und Anschaffung des Inventars und Gartenbewirtschaftungsgeräten auch Abbruch- und Entsorgungskosten für den Geschädigten anfallen, die in die tausende EURO gehen, denn Brandschutt ist Sondermüll.

Jeder Kleingärtner sollte daher kritisch prüfen (oder prüfen lassen) welche Risiken, und vor allem in welcher Höhe, wirklich abgedeckt sind. Gerade die Abbruch- und Entsorgungskosten sind teilweise nur in sehr begrenzter Höhe versichert.

Vor dem Schaden klug sein: Sind über Ihre Gebäudeversicherung auch die Abbruch- und Entsorgungskosten nach einem Laubenbrand in voller Höhe versichert? Ansonsten können diese schnell zu einem hohen vierstelligen Euro-Betrag auflaufen. Foto/Li.: Kaiser, Foto/Re.: ps

Mehr Informationen?

Bei Interesse an weiteren Informationen zu Abbruch- und Entsorgungskosten im Schadensfall nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem jeweilig zuständigen Kreis-, Regional-, Territorial- oder Stadtverband auf.