Kleingartenversicherung & Laubenversicherung im Überblick

Gartenglück braucht Sicherheit

VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR KLEINGÄRTNER & LAUBENVERSICHERUNG

Der Landesverband Sachsen der Kleingärtner bietet gemeinsam mit dem KVD-Kleingarten-Versicherungsdienst GmbH und seinem Versicherungspartner spezielle Gruppenversicherungen für Kleingärtner an.

Gartenglück braucht Sicherheit - Kleingartenversicherungen

Individuell. Fair. Stark.

Versicherungen im Überblick

Laubenversicherung

Als Neuwertversicherung versichert die Laubenversicherung im Paket das Gebäude gegen Feuer-, Sturm-, Hagel- und Glasbruchschäden. Den Laubeninhalt gegen Feuer-, Einbruch-Diebstahl-, Vandalismus- und Sturmschäden.

Neuwert des Gebäudes & Inhaltes

... ist der tatsächliche Wiederaufbauwert der Laube.
... alle Einrichtungsgegenstände der Laube und Gartenbewirtschaftungsgeräte zum Wiederbeschaffungspreis.


Unterversicherung

Jeder Gartenfreund sollte genau prüfen, wie hoch er die Gebäude- und Inhaltsversicherung abschließt. Im Schadensfall gibt es sonst Abzüge, wenn eine Unterversicherung besteht.

FED-Gruppenvertrag

Formulare & Anträge zum Download (PDF)

Merkblatt

Leistungsübersicht


Antrag

Aufnahme / Änderung / Pächterwechsel

Schadenfall

Schadenanzeige


Kündigung

Beendigung des Versicherungsvertrages

Familien-Unfallversicherung

Schützt den Kleingärtner und seine Familie gegen die Folgen von Unfällen (Personenschäden), die in der Gartenanlage oder auf direktem Weg dorthin passieren, sowie während der Teilnahme an vom Verband oder Verein organisierten Veranstaltungen.

Familien-Unfallversicherung für Kleingärtner

Formulare & Hinweise zum Download (PDF)

Merkblatt

Leistungsübersicht

Unfallmeldung

Unfall-Schadenanzeige

Definition eines Unfalls

Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Mehr Informationen?

Bei Interesse an weiteren Informationen zu den Versicherungsleistungen nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem jeweilig zuständigen Kreis-, Regional- oder Territorialverband auf.

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