LSK Aktuell: Kleingartenwesen-News aus Sachsen

Sächsischer Landtag stärkt das Kleingartenwesen

in LV Sachsen

Neue Impulse für Sachsens Kleingärten: Landtag unterstützt Kleingartenbeirat, Förderangebote und den langfristigen Schutz des Kleingartenwesens.

Plenarsitzung des Sächsischen Landtages am 17. September 2026: Förderung des Kleingartenwesens

Die am 17.09.2026 im Sächsischen Landtag gefassten Beschlüsse waren nicht nur eine nüchterne Feststellung der aktuellen Situation, sondern geben auch den Weg für tiefgreifende Veränderungen frei. Der gemeinsam von der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion gestellte Antrag und der unterstützende Antrag der BSW-Fraktion an den Landtag waren das Resultat eines intensiven Austauschs mit dem Landesverband Sachsen der Kleingärtner. Es wurde uns die Möglichkeit gegeben, die aktuelle Situation im sächsischen Kleingartenwesen realistisch darzustellen und unsere Strategien zu einer langfristigen Verbesserung vorzustellen. Am intensivsten war der Austausch mit dem Arbeitskreis Umwelt und Landwirtschaft der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages unter der Leitung von Rick Ulbricht. Hier wurde die Idee für einen sächsischen Kleingartenbeirat entwickelt, und die Beschlüsse vom 17.09.2026 ebnen den Weg für dieses Gremium.

Georg-Ludwig von Breitenbuch (Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft), Rick Ulbricht (CDU) im Sächsischen Landtag | Fotos: CDU-Fraktion Sächsischer Landtag

Notwendigkeit eines Kleingartenbeirates auf Landesebene

Kleingartenbeiräte haben sich in den Ballungszentren Sachsens (Dresden, Leipzig, Chemnitz) bewährt, zum Teil sind diese bereits seit 30 Jahren in die kommunale Struktur integriert. In den bestehenden Kleingartenbeiräten vereinen sich Fachwissen und Erfahrung mit der Struktur des Kleingartenwesens. Der zukünftige sächsische Kleingartenbeirat sollte ein beratendes Gremium für den Sächsischen Landtag sein, aber auch Impulse den kommunalen Strukturen Sachsens vermitteln. Aus diesem Grund sollten auch Vertreter der Landkreise in dieses Gremium integriert werden. Im Anschluss an die Plenarsitzung setzte sich der Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft und der Arbeitskreis Umwelt und Landwirtschaft der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages mit Vertretern des Landesverbands zusammen, um die künftige Vorgehensweise zu besprechen.

Gesprächsrunde nach der Plenarsitzung mit Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch, dem Arbeitskreis Umwelt und Landwirtschaft der CDU-Fraktion und Vertretern des Landesverbands. Fotos: CDU-Fraktion Sächsischer Landtag

Mögliche Struktur eines sächsischen Kleingartenbeirates

Ein sächsischer Kleingartenbeirat sollte sich aus Vertretern der Fraktionen des Landtages, aus Vertretern der kommunalen Ebene (Landräte, Bürgermeister, Vertreter des SSG), Vertretern bestehender Kleingartenbeiräte und Vertretern des sächsischen Kleingartenwesens zusammensetzen.

Aktuelle Situation im sächsischen Kleingartenwesen

Das sächsische Kleingartenwesen organisiert aktuell 179.893 Kleingärtner, die Familien dazugerechnet, erreichen wir rund 500.000 Menschen in Sachsen. Wir bewirtschaften 9.000 Hektar Gartenland in unserer sächsischen Heimat. Aktuell befinden sich 3.434 Vereine in 34 Verbänden organisiert im Einzugsbereich des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner e.V. Mit Stand 31.12.2025 existierten 199.619 Parzellen in unserem Einzugsgebiet, hiervon standen 17.501 leer.

Die Kleingärtnerei gehört zu den vielseitigsten Freizeitbeschäftigungen mit einer über 160-jährigen Tradition. Wir führen alle sozialen Schichten zusammen, wir bieten den Menschen eine gesunde Freizeitbetätigung in der Natur und bieten die Möglichkeit, gesunde Lebensmittel für den Eigenbedarf selbst anzubauen, wir schaffen grüne Lungen für die Städte und erhalten die Artenvielfalt unserer sächsischen Heimat. Wissenschaftliche Studien belegen bereits jetzt die positive Auswirkung der Kleingartenanlagen auf die Temperaturen in heißen Sommern in den Städten. Dieser positive Aspekt wird sich in den kommenden Jahren noch verstärken. In unseren grünen Hotspots findet besonders in der Nacht ein schneller Temperaturaustausch statt, da die Umgebungstemperatur nicht durch gespeicherte Wärme der Gebäude beeinflusst wird. Damit schaffen wir eine angenehme Wohnqualität im Umfeld der Kleingartenanlagen.

Der Landesverband Sachsen der Kleingärtner e.V. ist flächendeckend organisiert und gibt positive Impulse für das gesamte Kleingartenwesen der Bundesrepublik vor.

Ein Prozess tiefgreifender Veränderungen findet aktuell im sächsischen Kleingartenwesen statt. Der Landesverband entwickelt sich vom Dachverband zum modernen Dienstleister für seine Mitglieder. Die Schaffung eines zukunftsfähigen Kleingartenwesens in Sachsen sollte unser aller Anliegen sein. Eine der größten Herausforderungen hierbei ist die unterschiedliche Entwicklung unserer Verbände in den letzten 30 Jahren. Unsere Mitgliedsverbände reichen von Mitgliederstärken von 1.195 Mitgliedern bis 31.383 Mitgliedern. Hierdurch haben sich völlig andere Herangehensweisen bei der Verwaltung der Mitglieder entwickelt, bis hin, dass sich zwei unterschiedliche Verwaltungsformen der Unterpachtverträge entwickelt haben. Alle diese Entwicklungen müssen wir in Einklang bringen.

Bedarfsgerechte Entwicklung des Kleingartenwesens an die regionale Entwicklung

Die demografische Entwicklung in Sachsen belastet das Kleingartenwesen enorm. In ländlichen Gebieten sind Leerstände von mehr als 20 Prozent der Fläche eines Kleingartenvereins keine Seltenheit. Eine besonders große Gefahr entsteht durch Rückbauforderungen von Kleingartenland, da die finanziellen Mittel weder durch unsere Mitgliedsverbände noch durch deren Mitgliedsvereine aufgebracht werden können. Die Gefahr von Insolvenzen unserer Mitgliedsverbände steigt jährlich. Die erste Insolvenz eines unserer Mitgliedsverbände wurde am 19. Februar 2026 angemeldet und konnte nur durch Unterstützung der Kommunen vor Ort und des Landesverbandes abgewendet werden. Zwischenzeitlich kann man von ca. 7.000 Euro für den Rückbau einer 300 m² großen Parzelle ausgehen. Aktuell bedürfen knapp 18.000 verlassene Kleingärten eines Rückbaus. Die in den Unterpachtverträgen eingepflegte Rückbaupflicht für scheidende Pächter scheitert in vielen Fällen am Eigenbehalt des Beklagten und der Schaden bleibt bei der Gemeinschaft.

Kleingärtnervereine kämpfen mit den gleichen Problemen wie die Vermieter von Wohnungen der Region. Gartennomaden, Pachtschuldner, weiterhin gültige VKSK-Verträge aus der ehemaligen DDR und vieles mehr machen die Arbeit der Vorstände schwer und verhindern oft eine Beräumung durch den scheidenden Pächter. Aber ein Verein arbeitet nicht gewinnorientiert und besitzt kaum ausreichende Rücklagen für Fälle dieser Art. Unser einziger Schutz ist die Rechtsschutzversicherung und die umsichtige Arbeitsweise der Vorstände der Kleingärtnervereine. Im ländlichen Raum müssen nicht ausgelastete Kleingartenanlagen schrumpfen, aber auch Anlagen vollständig zurückgebaut werden.

In den Ballungsräumen steht der Schutz des Gartenlandes im Vordergrund. Die stetig anwachsende Bevölkerung der großen Städte benötigt Wohnraum und viele Gartenanlagen befinden sich auf Grundstücken in der Nähe der Zentren. Viele Städte stehen zu ihren Kleingartenanlagen und schützen diese, aber dies ist nicht überall so. Gerade in den Ballungsräumen sind diese kleinen grünen Lungen von besonderem Wert!

Die Zusammenarbeit mit der Kommunalpolitik in Sachsen ist völlig von der Bereitschaft der Kommunen und unserer Mitgliedsverbände abhängig, diese zu pflegen. Gerade in der jetzigen Entwicklung, wo unsere Kommunen finanziell kaum noch Spielraum haben und die zukünftig zu erwartende finanzielle Mehrbelastung der kommunalen Haushalte auf Kreis-Kommunalebene sich in absehbarer Zeit auszuwirken werden, ist eine Zusammenarbeit mit dieser Ebene von großer Bedeutung. Die Spitze der Mehrbelastung der kommunalen Haushalte wird erst in den kommenden Jahren zu erwarten sein. Kommunen werden neben der Trennung von freiwilligen Leistungen auch neue Quellen für finanzielle Mehreinnahmen suchen. Bereits jetzt ist es spürbar, dass es Bestrebungen gibt, den Pachtzins für Kleingartenland erhöhen zu wollen.

Im zuständigen Ministerium wurde zugehört

Das aktuell wichtigste Förderprogramm im Freistaat Sachsen für das Kleingartenwesen ist aktuell die „Förderrichtlinie Stadtgrün, Lärm, Radon, Änderung September 2025“. Eine weitere Alternative ist das Programm Brachenberäumung (Landesbrachenprogramm). Als Alternative gerne genutzt wird auch die LEADER-Förderung in Sachsen.

Bislang völlig neu und noch nicht genutzt ist das Programm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“.

Der Zugang zu diesen Förderprogrammen wurde vom Ministerium erleichtert, und man möchte uns auch bei der Antragstellung unterstützen. Hierzu soll eine Checkliste zur Verfügung gestellt werden, welche das Verfahren der Antragstellung leicht erklärt. Zusätzlich werden Schulungsmöglichkeiten zum Umgang mit Förderprogrammen unterstützt.

Ein Blick in die Zukunft

Ein Überblick kann durch Kleingartenentwicklungskonzepte gewonnen werden. Eine Kommune, welche einmal den Aufwand für eine solche Konzeption betrieben hat, wird mit der Problematik auch anders umgehen. Es gibt bereits Konzepte dieser Art, jedoch nicht flächendeckend.

Selbst in den Ballungszentren Sachsens sind künftig Auswirkungen durch die schlechte finanzielle Lage der großen Städte zu erwarten. Dort wurden in den letzten Jahren Kleingartenbeiräte etabliert, diese versetzen unsere dortigen Mitgliedsverbände in die Lage, besser auf die Kommunalpolitik einwirken zu können und die Ausmaße der notwendigen Einsparungen zu minimieren. Dort, wo Kleingartenbeiräte nicht existieren, könnte der sächsische Kleingartenbeirat einwirken. Damit man künftig erkennen kann, wo man ansetzen wird, wird der Landesverband Sachsen der Kleingärtner e.V. einen Jahresbericht zur Situation im sächsischen Kleingartenwesen herausgeben.

Schutz des Bundeskleingartengesetzes

Mit dem Punkt 7 des Antrages bekennt sich Sachsen zum Schutz des Bundeskleingartengesetzes und somit zum organisierten Kleingartenwesen.

Alle Redebeiträge der Fraktionen des Sächsischen Landtages stellten die Wichtigkeit des sächsischen Kleingartenwesens dar. In jedem der Redebeiträge wurden wir bereits als sächsisches Kulturgut bezeichnet. Dies greifen wir natürlich gerne auf und werden dies mit einem entsprechenden Antrag untersetzen.

Pressemitteilung des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner e.V.