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Frühjahrsberatung der 34 Vertreter der Stadt- und Regionalverbände des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner (LSK)

Ein starkes Netzwerk für starke Gärten: LSK startet juristische Unterstützung für Kleingärtner

LSK-Gesamtvorstand am 24. Mai 2025 in Dresden

Die Vertreter der 34 Stadt- und Regionalverbände des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner (LSK) kamen am 24. Mai 2025 zu ihrer turnusmäßigen Frühjahrsberatung zusammen. Foto: ps

Die Vertreter der 34 Stadt- und Regionalverbände des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner (LSK) kamen am 24. Mai 2025 zu ihrer turnusmäßigen Frühjahrsberatung zusammen. Im Kim-Hotel Dresden steckten die 39 anwesenden stimmberechtigten Mitglieder die aktuellen Aufgaben für das sächsische Kleingartenwesen ab, beschwörten die Einheit der deutschen Gartenfreunde, um den Schutzstatus des Bundeskleingartengesetzes trotz aller Angriffe möglichst lange zu erhalten, und brachten die erste Stufe des neuen „Netzwerkes Recht“ auf den Weg.

LSK-Präsident Tommy Brumm stellte zu Beginn den Verbandsvertretern Daniel Gärtner als neuen Vorsitzenden vom Regionalverband „Obererzgebirge“ der Kleingärtner vor, der im Frühjahr das Ehrenamt von seinem langjährigen Vorgänger Hans-Jürgen Sroka übernommen hatte. Danach ergänzte Präsident Brumm den schriftlich vorliegenden Geschäftsbericht 2024 des LSK um einige aktuelle Aspekte. „Ich bin zum Verbandstag 2021 angetreten, um den Landesverband zu einem modernen Dienstleister zu entwickeln. Doch auf diesem Weg müssen wir jeden Mitgliedsverband und jeden Gartenfreund mitnehmen, um einen einheitlichen Landesverband zu bewahren und so unsere mehr als 180.000 Parzellen zu erhalten“, erklärte er. „Nicht erst die Vorbereitungen auf die Bildung des ‚Netzwerkes Recht‘ haben gezeigt, dass es dabei in den Mitgliedsverbänden unterschiedliche Probleme und Herangehensweisen gibt, die letztlich aus der Anzahl der organisierten Kleingärtner – zwischen 1.300 Gartenpächtern in einigen ländlichen Regionalverbänden und rund 35.000 im Stadtverband Leipzig – resultieren.“ Deshalb müssten in der Verbandsarbeit stets solche Kompromisse gefunden werden, in denen sich alle Beteiligten wiederfinden können.

(1) Tommy Brumm begrüßte die Vertreter der 34 Stadt- und Regionalverbände des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner (LSK) zu ihrer turnusmäßigen Frühjahrsberatung. (2) Vorstellung des neuen Vorsitzenden Daniel Gärtner vom Regionalverband „Obererzgebirge“ der Kleingärtner durch den LSK-Präsidenten. Fotos: ps

Gemeinsam für den Erhalt des Bundeskleingartengesetzes

Mit Blick auf die Landes- und Kommunalpolitik stellte der Redner fest, dass es immer schwieriger wird, angesichts bunter gewordener Kommunalparlamente, unvorstellbarer Sparzwänge in den Städten und Gemeinden sowie der Minderheitsregierung im Freistaat Sachsen die Interessen der Gartenfreunde durchzusetzen. „Die Bürgermeister sind zunehmend gezwungen, jede mögliche Finanzierungsquelle abzuschöpfen, und können deshalb selbst vor der gedeckelten Pacht für Kleingärten gemäß Bundeskleingartengesetz nicht Halt machen, sodass wir jetzt darum kämpfen müssen, dass der Pachtzins nicht noch weiter angehoben wird – mit den seit 2023 organisierten Landkreiskonferenzen hatten wir eigentlich das ganze Gegenteil gewollt“, konstatierte Brumm ernüchtert. Ähnlich sieht es mit dem Blick auf die Landespolitik aus: „Wir werden Ministerpräsident Michael Kretschmer an seine Zusage anlässlich unseres Gespräches in der Sächsischen Staatskanzlei 2024 erinnern müssen, in dem er sich für eine strukturelle Förderung des sächsischen Kleingartenwesens – ähnlich der Förderrichtlinie für das Kleingartenwesen im Land Brandenburg – ausgesprochen hatte.“ Zudem seien viele private Landeigentümer im Zuge der Grundsteuerreform „wach“ und aktiv geworden und wollen jetzt einen höheren Ertrag aus ihrem Eigentum an Grund und Boden erzielen.

Zu einer besonderen Belastung sei im vergangenen Jahr das Thema Versicherung geworden, die die Landesverbände ihren Gartenfreunden als zusätzliche Dienstleistung anbieten, wobei vor allem die Rechtsschutzversicherung für Verbände und Vereine immens wichtig sei. „70 Prozent der LSK-Mitgliedsverbände sind bei der Roland Rechtsschutzversicherung als guter und bezahlbarer Schutzschild für das Kleingartenwesen, wobei die Verträge und Konditionen bis zum Jahre 2027 gesichert sind.“ Wichtiges Anliegen im LSK sei es, die Schadensquote zu senken, wozu letztlich auch das neue „Netzwerk Recht“ beitragen soll, die jedoch keine Rechtsschutzversicherung ersetzt und dessen erste Stufe nunmehr per Beschluss mit großer Mehrheit bei wenigen Enthaltungen in Kraft getreten ist. Der beim Landesverband im Vorjahr angestellte Syndikusanwalt Thorsten Hebbering steht allen Mitgliedsverbänden zur Verfügung, die Kosten dafür sind im von 4,50 auf 5,60 Euro erhöhten Mitgliedsbeitrag pro Jahr und Parzelle ab 2026 bereits enthalten. Will ein Mitgliedsverband jedoch darüber hinaus den Netzwerkanwalt in seiner Region in Anspruch nehmen, fallen dafür zwangsläufig zusätzliche Kosten an.

Im Verlauf der Beratung wurde das Leistungsspektrum des Syndikusanwalts erläutert, damit die Vertreter der Mitgliedsverbände wissen, welche Leistungen sie erwarten können. „Mit diesem Modell betreten wir absolutes Neuland, denn solch ein Netzwerk gibt es noch nirgendwo im Kleingartenwesen“, bekräftigte LSK-Präsident Brumm. „Wir werden jetzt möglichst viele Erfahrungen sammeln und wollen im Herbst kommenden Jahres eine erste Bilanz zu den Ergebnissen dieser neuen Herangehensweise an rechtliche Probleme ziehen.“

LSK-Gesamtvorstand beriet über aktuelle Aufgaben und brachte sein „Netzwerk Recht“ auf den Weg. Foto: ps

Auf jeden Fall, so unterstrich Tommy Brumm, dürfe das Thema Versicherungen nicht zum Zankapfel zwischen den Gartenfreunden und Verbänden werden. „Wenn wir Kleingärtner anfangen, unsere eigenen Organisationsstrukturen selbst aufzulösen und damit den Erhalt des Bundeskleingartengesetzes gefährden, dann springen sofort andere in diese Lücke“, warnte er. Um vorhandene Differenzen beizulegen, hatte bereits am 7. Mai 2025 eine Sondersitzung des LSK-Gesamtvorstandes mit dem BKD-Präsidenten Dirk Sielmann stattgefunden. Während einige Vertreter der Mitgliedsverbände diese Aussprache positiv bewertet haben, sahen andere keine neuen Erkenntnisse, weil zwar viel geredet, aber wenig Konkretes gesagt worden sei. Dennoch gelte es nunmehr, lösungsorientiert zu arbeiten, betonte Frank Hoffmann vom Stadtverband „Dresdner Gartenfreunde“. Für Robby Müller vom Stadtverband Leipzig ist ein „starker Bundesverband sehr wichtig, denn nur dann gebe es eine gute Chance zur Erhaltung des Bundeskleingartengesetzes“, erklärte er unter Beifall. „Deshalb lasst uns gemeinsam nach vorne schauen und gemeinsam arbeiten!“

Damit die Gartenfreunde wieder zueinander finden können, hat sich LSK-Präsident Tommy Brumm bereiterklärt, auf Bundesebene ausgleichend zu wirken und mit dem Landesverband Westfalen-Lippe, der seinen Austritt aus dem BKD erklärt hatte, Gemeinsamkeiten auszuloten.

Landesverband will einen „Erwartungskatalog“ an die Arbeit des BKD erarbeiten

Zudem wurde das Präsidium des LSK beauftragt, in Abstimmung und mit Zuarbeit seiner Mitgliedsverbänden einen Katalog zu erarbeiten, in dem die Erwartungen der Gartenfreunde an die Arbeit des BKD beschrieben werden. Diese Aufgabe dürfte umso leichter fallen, da diese Thematik bei den Erfahrungsaustauschen der ostdeutschen Landesverbände in den beiden vergangenen Jahren – stets auch im Beisein von Vertretern des BKD-Präsidiums – ausgiebig und teilweise kontrovers diskutiert worden war.

Nach den Berichten der Leiter der verschiedenen LSK-Arbeitsgruppen und der Kassenprüferin Conny Sachse, die dem Präsidium eine ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel bestätigt hatte, wurde über die für die weitere Arbeit des Landesverbandes erforderlichen Regularien abgestimmt. Die Vertreter der Mitgliedsverbände bestätigten den Geschäftsbericht des Präsidiums für das Jahr 2024 sowie den Bericht über dessen Tätigkeit bis zum Mai 2025, die Haushaltsplanabrechnung 2024, die vorgeschlagene Rücklagenbildung sowie den Bericht der Kassenprüfer. Auf deren Vorschlag wurde das LSK-Präsidium für das Geschäftsjahr 2024 einstimmig entlastet. Nach den Erläuterungen von Schatzmeister Uwe Jakobeit zur Finanzentwicklung des LSK wurden der Haushaltsplan 2025 und die Tischvorlage zur Beitragserhöhung um 1,10 Euro ab 2026 (von bisher 4,50 auf dann 5,60 Euro pro verpachtetem Kleingarten und Jahr) mit großer Mehrheit mit zwei Gegenstimmen und wenigen Enthaltungen bestätigt.

ps