
Vermögensschäden kommen sehr häufig vor und sind nach der Definition diejenigen Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind noch sich aus solchen herleiten.
Kleingartenversicherung – Ihr zuverlässiger Schutz seit über 30 Jahren | Das Original seit 1991

Die Absicherung von Kleingärtnervereinen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Ob Haftpflicht, Sach- oder Rechtsschutzversicherung – jeder Verein muss individuell entscheiden, welche Risiken er absichern möchte und in welchem Umfang.
Um den Mitgliedsvereinen kostengünstige und bedarfsgerechte Versicherungslösungen zu bieten, haben der Landesverband Sachsen der Kleingärtner e.V. und die KVD Kleingarten-Versicherungsdienst GmbH der Baloise Sachversicherung AG Deutschland spezielle Gruppenverträge ausgehandelt. Diese ermöglichen es den Vereinen, sich zu attraktiven Konditionen umfassend abzusichern.
Individuell. Fair. Stark.
Vereins-Haftpflichtversicherung
Versicherungsschutz im Gruppenvertrag
Vereins-Haftpflichtversicherung
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Schadenmeldung | |
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Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Beispiele
Fehler bei einer Veranstaltungsvorbereitung, falsche Auskünfte bzgl. behördlicher Auflagen, fehlerhafte Berechnung eines Lauben- oder Parzellenwertes, Verjährenlassen von Forderungen, persönliche Haftung der Vorstände aufgrund Abgabenordung (AO)
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
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FOAA
Obligatorische Versicherung der Aufräumungs- und Abbruchkosten nach einem Brandschaden der Laube
Mit dieser Versicherung, welche nur Vereine abschließen können, schafft der KVD und der LSK eine Möglichkeit, dass der Verein auch leerstehende bzw. nichtversicherte Lauben/Parzellen gegen Feuer (Aufräumungs- und Abbruchkosten nach einem Brandschaden) versichern kann.
FOAA - obligatorische Versicherung der Aufräumungs- und Abbruchkosten nach einem Brandschaden der Laube
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Unfallversicherung bei Gemeinschaftsarbeit
Der Verein kann über diesen Vertrag seine Mitglieder gegen die Folgen eines Unfalls (Personenschäden) bei einem organisierten Arbeitseinsatz im Rahmen der Gemeinschaftsarbeit absichern.
Unfallversicherung bei Gemeinschaftsarbeit
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Vereins-Rechtsschutzversicherung
Der Vereins-Rechtsschutz bietet für den Versicherungsnehmer und die Versicherten Schadenersatz-Rechtsschutz, Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten sowie Sozialgerichts-Rechtsschutz, außerdem Grundstücks-Rechtsschutz für den Verein als Grundstückspächter und -verpächter.
Vereins-Rechtsschutzversicherung
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Die Vereinsheimversicherung
Die Gebäude- und Inventarversicherung umfasst sowohl bewirtschaftete als auch unbewirtschaftete Vereins- und Spartenheime und bietet Schutz gegen die Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm, Hagel sowie Glasbruch. Eine Gaststättenhaftpflichtversicherung ist erforderlich, wenn die Bewirtschaftung durch einen Pächter als öffentliche Gaststätte erfolgt.
Dienstfahrtenkasko-Versicherung (DfK)
Jedes in der Mitgliederversammlung gewählte Vorstandsmitglied eines Kleingartenverbandes/-vereines kann mit seinem privateigenen PKW, der für Dienstfahrten des Verbandes/Vereines verwendet wird, dem Gruppenvertrag für die DfK beitreten.
Versicherungsschutz besteht während einer mit dem versicherten PKW im Auftrag des Vorstandes durchgeführten notwendigen Dienstfahrt.
Fragen? Wir sind da.
Kontakt & Ansprechpartner
Für alle Fragen rund um Ihre Versicherung stehen wir Ihnen als persönlicher Ansprechpartner jederzeit beratend zur Seite.
Verwaltungstelle für Kleingarten-Versicherungen im LSK
Loschwitzer Str. 42, 01309 Dresden
Tel. 0351 / 268 31 10
E-Mail: versicherung[at]lsk-kleingarten.de
Fotos: LSK Archiv (ps, Brumm, Schönherr)