LV Sachsen Aktuell

Transparenzregister – Regelung ist unzureichend

in LV Sachsen

Gebührenbefreiung für gemeinnützige Vereine möglich – Regelung ist unzureichend

Gebühren des Transparenzregisters
Von Tommy Brumm (LSK-Präsident)

2 Min. Lesedauer

Seit einiger Zeit erhalten Vereine einen Gebührenbescheid von der Bundesanzeiger Verlag GmbH für die Führung im Transparenzregister. Grundsätzlich sind Vereine und Verbände, die in das Vereinsregister eingetragen sind, verpflichtet, für ihre Eintragung in das Transparenzregister jährlich eine Gebühr zu zahlen (für das Jahr 2017 1,25 €, ab 2018 2,50 €, ab 2020 4,80 € jährlich).

Es gibt zwar die Möglichkeit, für das laufende Jahr eine Befreiung von den Gebühren zu beantragen, wenn der Verein wegen der Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke als steuerbegünstigt anerkannt ist. Eine rückwirkende Befreiung für zurückliegende Jahre ist allerdings nicht möglich.

Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V. (BDG) interveniert

Auf Intervention des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde e.V. (BDG) beim Bundesfinanzministerium liegt immerhin die Klarstellung vor, dass die Gebührenbefreiung bis zum Ablauf des jeweils laufenden Feststellungszeitraums des Finanzamtes über die Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke auf Antrag gewährt werden kann. Ein solcher Feststellungsbescheid wird in der Regel alle drei Jahre jeweils für den Zeitraum von drei Jahren durch das zuständige Finanzamt erlassen. Für diesen Zeitraum wird seitens der registerführenden Stelle angenommen, dass eine Gebührenpflicht der steuerbegünstigten Rechtseinheit nicht besteht. Erst mit Erhalt eines neuen Feststellungsbescheides ist ein neuer Antrag auf Gebührenbefreiung bei der registerführenden Stelle zu stellen.

Für den BDG ist diese Regelung immer noch unzureichend. Daher wird er sich im Zusammenschluss mit anderen Organisationen weiterhin für eine Verbesserung der bestehenden Regelung einsetzen.

Wir als LSK möchten uns der Forderung des BDG anschließen und alle Verbände und Vereine auffordern, ihre zuständigen Bundestagsabgeordneten diesbezüglich anzuschreiben. Ein einzelner Brief oder Mail wird sicherlich zur Seite gelegt, aber hunderte Briefe und Mails mit großer Wahrscheinlichkeit nicht. Es ist eine kleine Mühe für jeden Einzelnen, aber hat in der Summe große Wirkung!

Vorstand des LSK

Unterstützung von Bundestagsabgeordneten einholen

Darüber hinaus wäre es hilfreich, wenn Sie sich, im Hinblick auf das anstehende parlamentarische Verfahren und die Bundestagswahl, direkt an Ihre örtlichen Bundestagsabgeordneten wenden und Ihren Unmut und Ihr Unverständnis schildern.

Auch dafür finden Sie nachfolgend einen Mustertext, den Sie verwenden können und in dem Sie darüber hinaus möglichst Ihre Sichtweise hineinbringen sollten.

Anrede,

uns ist als Verein ein Gebührenbescheid vom Transparenzregister zugegangen. Es besteht zwar die Möglichkeit, sich von der Gebühr auf Antrag befreien zu lassen, aber allein das Beibringen der dafür notwendigen Unterlagen führt wiederum zu Kosten in mindestens der Höhe der anfallenden Gebühren und zusätzlich zu einem erhöhten zeitlichen Aufwand.

Wir halten die Einführung dieser Gebührenpflicht für steuerlich gemeinnützige Vereine für absolut nicht nachvollziehbar. Wer als Parlamentarier gemeinnützige Vereine und bürgerschaftliches Engagement ernsthaft unterstützen möchte, sollte dieser Entwicklung dringend entgegentreten. Nach Informationen unseres Dachverbandes, dem Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V., sind davon alle steuerlich gemeinnützigen Vereine in Deutschland betroffen.

Von unserem Dachverband haben wir darüber hinaus erfahren, dass aktuell geplant ist, die bestehende Regelung im aktuellen parlamentarischen Verfahren noch weiter zu verschärfen, sodass auch kleine steuerlich gemeinnützige Vereine zukünftig gezwungen sein werden, sich aktiv um die Eintragung in das Transparenzregister zu bemühen. Andernfalls droht den ehrenamtlichen Vereinsvorständen ein Bußgeld.

Unser Dachverband ist bereits im aktuellen parlamentarischen Verfahren gemeinsam mit vielen anderen Dachverbänden aktiv. Wir haben allerdings nicht den Eindruck, dass die Problematik von den zuständigen Fachbeamtinnen und Fachbeamten in voller Tragweite erkannt wird. Wir befürchten, dass sich auf beiden Seiten ein sehr hohes Frustrationspotential entwickeln wird, wenn im anstehenden Bundestagswahlkampf oder in der Folgezeit der Druck auf das Ehrenamt weiter ansteigt.

Gerade weil es sich bei dem Gesetzgebungsverfahren zum „Transparenz-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche (Tra­FinG Gw)“ um eine sehr komplexe Thematik handelt, die sich aktuell im parlamentarischen Verfahren befindet, befürchten wir, dass sich ansonsten die einseitige Sichtweise der Fachbeamten durchsetzen könnte. Wir bitten Sie daher dringend, sich in der kurzen verbleibenden Phase einzubringen und für die Unterstützung unseres Anliegens zu sorgen.

Für eine entsprechend zeitnahe Stellungnahme in Ihrer Fraktion wären wir Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Name Vorstand

 

Über eine Rückmeldung zu Ihren Aktivitäten, “Welcher Bundestagsabgeordnete wurde informiert?”, wären wir dankbar.

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