Landeswettbewerb 2021
Gärten in der Stadt
Kleingärten: Stadtgrün trifft Ernteglück


1. Auslober
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Pillnitzer Platz 3, 01326 Dresden
Landesverband Sachsen der Kleingärtner e.V. (LSK)
Gemeinnützige Organisation für das Kleingartenwesen, Loschwitzer Str. 42, 01309 Dresden
2. Zielstellung
Das LfULG schreiben mit der Unterstützung des LSK den Landeswettbewerb 2021 „Gärten in der Stadt“ unter dem Motto: „Kleingärten: Stadtgrün trifft Ernteglück“ aus.
Auch wenn dieses Motto bewusst im Einklang mit dem Motto des Bundeswettbewerbes 2022 des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde e.V. (BDG) auch für unseren Landeswettbewerb steht, bedeutet dies auf keinen Fall, dass eine Beteiligung aus dem ländlichen Raum damit ausgeschlossen wäre.
Der Wettbewerb richtet sich an alle Kleingärtnervereine des Freistaates Sachsen! Mit diesem Wettbewerb soll die Öffentlichkeit auf die Leistungen und Wirkungen des Kleingartenwesens für die Gesellschaft aufmerksam gemacht werden.
Ziel des Landeswettbewerbes „Gärten in der Stadt“ 2021 ist es, beispielhafte Lösungen und Projekte für die Entwicklung, Gestaltung und Nutzung von Kleingärten und Kleingartenanlagen und deren zugrunde liegenden kommunalen Konzeptionen und Ideen hervorzuheben. Der Wettbewerb soll dazu beitragen, städtebauliche, soziale, ökologische und stadtklimatische sowie gartenkulturelle Leistungen des organisierten Kleingartenwesens für die Gesellschaft zu verdeutlichen.
Unsere Kleingärten gehören zu Sachsens Städten und Gemeinden. Als kleine grüne Inseln tragen sie wesentlich zur Verbesserung der Luftqualität im unmittelbaren Umfeld bei. Sie versorgen die Teile der Bevölkerung mit privat nutzbaren Freiräumen, die sich ein eigenes Grundstück nicht leisten können, und sind attraktive grüne Aufenthalts- und Regenerationsräume für die Bevölkerung unserer Städte.
Der Wettbewerb soll helfen, die städtebauliche Bedeutung von Kleingärten zu verdeutlichen, ihre Position als Teil der grünen Infrastruktur zu stärken und sie noch mehr in Stadtentwicklungskonzepte zu integrieren.
Die Zahl der Wettbewerbsteilnehmer wird mit diesem Wettbewerb erstmalig festgelegt.
Für bis zu 5.000 Mitgliedern können uns die Mitgliedsverbände des LSK einen Bewerber mit Teilnahmeabsicht melden, pro weiteren 5.000 Mitgliedern ist die Teilnahme eines weiteren Bewerbers möglich. (s. dazu Erläuterung unter Pkt. 4)
3. Bewertungskriterien
Die Wettbewerbsleistungen werden nach folgenden Kriterien beurteilt:
- Städtebauliche Einordnung der Anlage und deren stadtklimatische Funktion
- Umweltschutz- und naturschutzrechtliche Projekte, ökologische Strategien und Maßnahmen
- Soziale Projekte und bürgerliches Engagement des Vereins
- Planung und Gestaltung der Anlage
- Gestaltung und Nutzung der Einzelgärten
- Qualität und Kreativität der Präsentation des Vereins und der Anlage bei der Begehung
4. Wettbewerbsunterlagen
Die Kleingärtnervereine des LSK mit Teilnahmeabsicht senden an ihren zuständigen Kleingärtnerverband den ausgefüllten Fragebogen. Alle nicht im LSK organisierten Vereine senden ihre Bewerbung direkt an den Landesverband Sachsen der Kleingärtner e.V..
Die Mitgliedsverbände übernehmen die Beurteilung und Entscheidung, welche Fragebögen sie unter Einhaltung der vorgegebenen Teilnehmerzahl (s. Pkt. 2) an die Geschäftsstelle unseres LSK bis spätestens 28. Februar 2021 senden.
Unser LSK übernimmt dann die Zusendung der Wettbewerbsunterlagen direkt an die entsprechenden Kleingärtnervereine mit allen erforderlichen Informationen.
Rückblick zum Landeswettbewerb 2017
Gärten in der Stadt: "Kleine Gärten - bunte Vielfalt"
Rückblick auf den Landeswettbewerb 2017 „Gärten in der Stadt“ unter dem Motto: „Kleine Gärten – bunte Vielfalt“ – Preisverleihung und Impressionen zu den Platzierten. Fotos: ps
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