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Ehrenamt – Rückgrat vieler sächsischer Kleingärtnervereine

2 Min. Lesedauer

Von Tommy Brumm, LSK-Präsident

Ehrenamt im sächsischen Kleingartenwesen

Grafik: LSK

Ehrenamtlich tätige Funktionäre bilden das Rückgrat in den Vereinen des sächsischen Kleingartenwesens. Nach einer groben Schätzung sind rund 15.000 Gartenfreunde in Sachsen in unseren Verbands- und Vereinsvorständen in den verschiedensten Vorstandspositionen ehrenamtlich aktiv. Natürlich versuchen der Landesverband und seine Mitgliedsverbände diese ehrenamtlichen Vorstände mit einem Maximum an Wissen zu versorgen.

Für die Vorstandsarbeit werden Dokumente und Fachliteratur zur Verfügung gestellt, und die Inhalte dieser Unterlagen finden sich in den Schulungsprogrammen wieder. Wir versuchen, rechtliches Wissen über Online-Schulungen des Landesverbandes und unsere Verbandszeitschrift „Gartenfreund“ zu vermitteln. Aber reicht das alles aus?

Hohe Anforderungen ans Ehrenamt

Die Praxis zeigt uns, dass dies in Zukunft nicht mehr reichen wird! Der überwiegende Teil der ehrenamtlichen Vorstände geht mit dem Vorsatz in das Ehrenamt, diese Aufgabe zum Wohle des Vereins durchführen zu wollen und nutzt deshalb auch jede Möglichkeit, sich weiterzubilden. Aber die Anforderungen an die Vereinsvorstände mehren sich stetig. Das wohl jüngste Beispiel ist die erforderliche Zuarbeit zur Grundsteuerreform. Diese zusätzliche Aufgabe hat unseren Vorständen eine Unsumme an zusätzlichen ehrenamtlichen Stunden abgefordert. Aber auch deren zeitlicher Rahmen ist begrenzt, und es sind mit großer Sicherheit viele genauso wichtige Dinge liegen geblieben.

Doch viele Dinge im Alltagsbetrieb eines Kleingärtnervereins kann man nicht aufschieben, so müssen z.B. Pächterwechsel zeitnah durchgeführt und natürlich vom Vorstand begleitet werden. All das bindet Zeit – und zwar die Freizeit der ehrenamtlich tätigen Gartenfreunde.

Konsequenz sichert Bestandsschutz

Zum „normalen“ Alltag der Vorstandsarbeit kommen aber noch einige unschöne Aspekte hinzu. So müssen säumige Jahreszahlungen einiger Pächter angemahnt werden und im äußersten Notfall ein gerichtlicher Mahnbescheid vorbereitet werden. Den Pächtern müssen Bewirtschaftungsmängel angezeigt werden, da der Verein durch die Verwaltungsvollmacht oder den Zwischenpachtvertrag zur kleingärtnerischen Nutzung verpflichtet ist. Viele Kleingärtner verstehen den Sinn hinter dieser Verpflichtung nicht und glauben, der Vorstand wolle sie nur schikanieren. Dass durch diese Konsequenz lediglich der Bestand ihres Kleingartens geschützt wird, verstehen nicht alle. Das Vorbenannte ist aber noch längst nicht alles, was unsere ehrenamtlichen Vorstände belastet. So kann es gleichermaßen dazu kommen, dass Vorstände unterbesetzt sind und an den Rand der Handlungsunfähigkeit geraten. Spätestens ab diesem Punkt sollte der Verband ins Spiel kommen und auch Hilfe leisten können. Eine vorübergehende Unterstützung unterbesetzter Vorstände sollte eine Selbstverständlichkeit sein.

Hilfe bei der Verwaltungsarbeit

Bewährt hat sich, dass die rechtliche Betreuung eines Vereins durch den Verband bei der Abmahnung eines problematischen Pächters, spätestens bei der Kündigung, beginnt. Die Erstellung von Mahnbescheiden bereitet auch vielen neuen Vereinsvorständen Probleme, auch hier sollte der Verband aktiv helfen können. Der Vorteil dieser Unterstützung liegt in einer geringeren Fehlerquote, und damit kann eine schnellere Bearbeitung durch den Rechtsanwalt beginnen.

Bei Problemen innerhalb eines Vereinsvorstandes muss der Verband beraten und den Vorstand des Vereins bis zur endgültigen Klärung begleiten können. All dies setzt eine gut aufgestellte Geschäftsstelle voraus, welche auch personell handlungsfähig ist. Auch hier kann man die Aufgaben keineswegs auf den ehrenamtlichen Vorstand des Verbandes abwälzen, da dieser unterstützen soll, aber nicht alles umsetzen kann.

Verbandsarbeit muss professionell aufgestellt sein. Für einen Verein muss es selbstverständlich sein, dass sein Verband der natürliche Ansprechpartner für seine Probleme ist.

Gartenfreund - Sachsen aktuell
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