Besucherinformation | LSK Geschäftsstelle
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LSK bleiben telefonisch erreichbar

Der Zutritt zur LSK-Geschäftsstelle ist entsprechend der aktuellen Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung nur mit Vorlage eines 3G-Nachweises (Impf-, Genesenen- oder Testnachweis) möglich.
Bitte vereinbaren Sie mit uns einen individuellen Termin für Ihren Besuch!
Vorort gilt in unserer Geschäftsstelle die 3G-Regel. Bitte bringen Sie zum Termin in diesen Ausnahmefällen Ihren Corona-Nachweis (Impf-, Genesenen- oder Testnachweis, bitte nicht älter als 24 Stunden) mit, um Ihren Corona-Nachweis vor Eintritt Ihrem Ansprechpartner vorzuzeigen.
Es ist dringend notwendig, dass Sie ebenso einen Mund-Nasen-Schutz (FFP-2-Maske oder medizinisch zugelassene Gesichtsmaske) vorschriftsmäßig tragen, und einen Abstand von mindestens 1,5 m halten.
Telefonisch oder per E-Mail sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LSK-Geschäftsstelle erreichbar.
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